Affiliate-Programm Teilnahmebedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Teilnahmebedingungen gelten als Rahmenvereinbarung für alle über das Affiliate-Programm vermittelten Leistungen zwischen
MV&V GmbH
Rudolf-Diesel-Straße 7
56410 Montabaur
– nachfolgend „Anbieter“ –
und den Teilnehmern des Affiliate-Programms. Mit der Registrierung im Affiliate-Programm erkennt der Affiliate diese Bedingungen an. Es gilt die zum Zeitpunkt der Registrierung gültige Fassung dieser Teilnahmebedingungen.
2. Vertragsgegenstand
Der Affiliate bewirbt die Produkte und Angebote des Anbieters über bereitgestellte Tracking-Links. Für erfolgreich vermittelte Verkäufe erhält der Affiliate eine Provision gemäß diesen Bedingungen. Der Affiliate wird als selbstständiger Unternehmer tätig. Ein Arbeits-, Handelsvertreter- oder Gesellschaftsverhältnis wird nicht begründet. Nach der vertraglichen Ausgestaltung handelt es sich nicht um die Beauftragung künstlerischer oder publizistischer Leistungen im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes.
3. Provision
3.1 Provisionsanspruch
Ein Provisionsanspruch entsteht ausschließlich, wenn:
• eine Bestellung über den Affiliate-Link erfolgt ist
• die Bestellung vollständig bezahlt wurde
• keine Stornierung, Rückbuchung oder Rückerstattung erfolgt
• kein Missbrauch oder Eigenkauf vorliegt
Maßgeblich für die Provisionszuordnung sind ausschließlich die durch das Tracking-System des Anbieters erfassten Daten, sofern keine nachweislich technischen Fehlfunktionen vorliegen. Eigene Aufzeichnungen oder Nachweise des Affiliates begründen keinen Anspruch auf Provision.
3.2 Provisionshöhe
Die Höhe der Provision richtet sich nach dem jeweils vermittelten Produkt und dem dafür geltenden Provisionssatz des jeweiligen Verlagspartners oder Produktanbieters. Maßgeblich ist der vom Anbieter tatsächlich vereinnahmte Nettoprovisionsbetrag für die jeweilige Bestellung. Der Affiliate erhält hiervon einen prozentualen Anteil, der im Affiliate-Portal oder in einer gesonderten Provisionsübersicht ausgewiesen wird. Der Anbieter ist berechtigt, Provisionssätze anzupassen, wenn sich die Vergütungsmodelle der Verlagspartner oder Produktanbieter ändern. Änderungen gelten nicht rückwirkend für bereits entstandene Provisionsansprüche.
3.3 Wiederkehrende Provisionen
Bei Produkten mit wiederkehrenden Zahlungen erhält der Affiliate die vereinbarte Provision für jede erfolgreiche Folgezahlung, solange:
• das Kundenkonto aktiv ist
• Zahlungen ordnungsgemäß eingehen
• kein Betrugsverdacht besteht
Ein Provisionsanspruch endet automatisch mit Kündigung oder Zahlungsabbruch des Kunden. Der Anbieter behält sich vor, das Modell wiederkehrender Provisionen mit angemessener Frist zu ändern oder einzustellen. Bereits bis zum Wirksamwerden der Änderung entstandene Provisionsansprüche bleiben hiervon unberührt.
3.4 Abhängigkeit von Drittvergütungen
Provisionen stehen unter dem Vorbehalt, dass der jeweilige Verlagspartner oder Produktanbieter die entsprechende Vergütung an den Anbieter auszahlt und nicht nachträglich storniert, zurückfordert oder korrigiert. Erfolgt eine solche Rückbelastung, ist der Anbieter berechtigt, entsprechende Provisionen zu korrigieren oder mit zukünftigen Provisionen zu verrechnen.
4. Auszahlung
• Auszahlungen erfolgen vorbehaltlich einer erfolgreichen Identitäts- und Kontoprüfung des Affiliates,
• Auszahlungen erfolgen ab einem Mindestguthaben von 50 €,
• Auszahlungen erfolgen innerhalb von 10 Werktagen nach Erreichen des Mindestguthabens,
• Auszahlung erfolgt über PayPal,
• Auszahlungen werden in regelmäßigen Abständen vorgenommen (z. B. monatlich),
• Der Affiliate ist selbstständig tätig und nicht Arbeitnehmer des Anbieters,
• Der Affiliate ist für seine steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen eigenverantwortlich.
Der Anbieter rechnet die Provisionsansprüche des Affiliates im Wege der Gutschrift gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG ab. Der Affiliate erklärt sich mit diesem Abrechnungsverfahren einverstanden. Provisionen verstehen sich als Nettovergütung. Sofern der Affiliate umsatzsteuerpflichtig ist und seinen Sitz in Deutschland hat, wird die gesetzliche Umsatzsteuer im Rahmen der Gutschrift zusätzlich ausgewiesen. Sofern der Affiliate seinen Sitz außerhalb Deutschlands hat und die Leistung nach den umsatzsteuerlichen Vorschriften dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegt, geht die Steuerschuld auf den Anbieter über (§ 13b UStG). Der Affiliate ist verpflichtet, dem Anbieter seinen steuerlichen Status (Unternehmer, Kleinunternehmer nach § 19 UStG, Reverse-Charge-Fall) korrekt mitzuteilen. Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen.
5. Werberichtlinien
5.1 Erlaubte Werbung
Der Affiliate darf die Produkte über eigene Websites, Blogs, Social-Media-Kanäle oder Newsletter bewerben.
5.2 Nicht erlaubt sind insbesondere:
• Spam-E-Mails oder unerwünschte Nachrichten,
• Irreführende Aussagen oder falsche Versprechen,
• Nutzung von Markenbegriffen des Anbieters für eigene Google-Ads-Kampagnen (Brand Bidding) ohne Genehmigung,
• Werbung, die sich gezielt an Kinder oder Jugendliche unter 16 Jahren richtet oder auf Plattformen erfolgt, die überwiegend von Kindern genutzt werden,
• Bewerbung auf Seiten mit rechtswidrigen, gewaltverherrlichenden oder jugendgefährdenden Inhalten,
• Manipulative Techniken zur künstlichen Provisionsgenerierung (z. B. Cookie-Dropping, Forced Clicks) sind unzulässig,
• Die Nutzung von Domains, Profilnamen oder Werbeauftritten, die eine offizielle Verbindung zum Anbieter vortäuschen, ist unzulässig.
6. Kennzeichnungspflicht
Der Affiliate ist verpflichtet, sämtliche Werbeinhalte entsprechend den geltenden wettbewerbsrechtlichen Vorschriften eindeutig als Werbung zu kennzeichnen.
7. Eigenkäufe und Missbrauch
Eigenkäufe oder Bestellungen über eigene Affiliate-Links mit dem Ziel der Provisionsgenerierung sind unzulässig. Der Anbieter behält sich vor, in solchen Fällen Provisionen nicht auszuzahlen oder bereits ausgezahlte Provisionen zurückzufordern.
8. Tracking und Datenschutz
Der Affiliate erkennt an, dass Verkäufe über ein Tracking-System erfasst werden. Der Affiliate verpflichtet sich, keine eigenen Tracking-Methoden zu verwenden, die gegen geltende Datenschutzgesetze verstoßen. Der Affiliate verpflichtet sich, beim Einsatz eigener Webseiten oder Marketingkanäle die jeweils geltenden Datenschutzgesetze einzuhalten. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung des Anbieters.
9. Laufzeit und Kündigung
Die Teilnahme am Affiliate-Programm wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie kann von beiden Parteien jederzeit ohne Einhaltung einer Frist in Textform beendet werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Affiliate gegen wesentliche Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen oder gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Nach Beendigung der Teilnahme dürfen die vom Anbieter bereitgestellten Werbemittel und Marken nicht weiter verwendet werden. Bereits entstandene und berechtigte Provisionsansprüche bleiben von der Kündigung unberührt.
10. Änderungen der Bedingungen
Der Anbieter kann diese Teilnahmebedingungen jederzeit anpassen. Änderungen werden dem Affiliate mindestens 14 Tage vor Inkrafttreten mitgeteilt. Widerspricht der Affiliate nicht innerhalb der Frist in Textform, gelten die Änderungen als angenommen.
11. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
12. Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – sofern der Affiliate Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Sitz des Anbieters.
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung tritt die gesetzliche Regelung. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.
